Ermäßigte Eintrittspreise:
Sofern bei Veranstaltungen ermäßigte Eintrittspreise angegeben sind (Flyer, Internet, Eintrittskarte) gilt die nachfolgende Regelung:
Als ermäßigt gelten:
- Vereinsmitglieder des Kulturkreises Hohen Neuendorf e.V.
- Schüler, Studenten (Ausweisvorlage, sofern nicht deutlich erkennbar)
- Schwerbehinderte (mind. 75% gegen Vorlage des Ausweises)
- ALG II (Hartz4) (gegen Vorlage einer Bescheinigung)
- Empfänger Grundsicherung im Alter (gegen Vorlage einer Bescheinigung)
Ermäßigungen werden gewährt gegen Vorlage der entsprechenden Legitimation an der Abendkasse des jeweiligen Veranstaltungsortes. Bei Buchungen im Internet ist die Ermäßigungsberechtigung beim Einlass nachzuweisen. Kann der Nachweis nicht erbracht werden, ist der Differenzbetrag zum vollen Eintrittspreis nachzuentrichten.
Bei bestimmten Konzerten und Veranstaltungen ist keine Ermäßigung und kein freier Eintritt möglich. Dies gilt immer dann, wenn im Flyer kein ermäßigter Betrag angegeben ist.
Freier Eintritt:
Ist ein Gast auf eine Begleitperson angewiesen (Merkzeichen B im Behindertenausweis), erhält diese Begleitung ein kostenloses Ticket für die Veranstaltung. Dies gilt auch bei Veranstaltungen ohne Ermäßigung.